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„Ehe du zu handeln beginnst, sei dein Geist frei von Zweifel“

Fjodor Michailowitsch Dostojewskij (1821 - 1881)


Gewässerschaden-Haftpflicht

Vorrangiges Ziel des Umweltschutzes ist die Erhaltung des Lebensraumes von Menschen und Tieren und ihrer Gesundheit. Umweltschutz schließt deshalb insbesondere die Reinhaltung von Trink- und Brauchwasser ein.
 
Ölheizungen mit ober- oder unterirdischen Heizöltanks verfügen über ein sehr hohes Gefährdungspotenzial für unser Trinkwasser. So kann bereits ein einziger Liter Heizöl ca. 1 Million Liter Trinkwasser kontaminieren und somit unbrauchbar machen.
 
Aufgrund des immensen Schadens, den Heizöl durch die Verunreinigung von Trinkwasser anrichten kann, haftet der Eigentümer eines Heizöltanks nach dem Wasserhaushaltsgesetz auch ohne eigenes Verschulden in unbegrenzter Höhe für entsprechende Schäden.
 
Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung übernimmt zum Beispiel Kosten, die für Versuche zur Abwendung von Gefahren unternommen werden, aber auch sämtliche finanziellen Aufwendungen für Schäden, die in der Folge des Eindringens von Heizöl in das Grundwasser entstehen.
 
Nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf, sollten Sie als Hausbesitzer nähere Details zu dieser Thematik wünschen.