Gewässerschaden-Haftpflicht
Vorrangiges
Ziel des Umweltschutzes ist die Erhaltung des Lebensraumes
von Menschen und Tieren und ihrer Gesundheit. Umweltschutz
schließt deshalb insbesondere die Reinhaltung von Trink-
und Brauchwasser ein.
Ölheizungen mit ober- oder unterirdischen Heizöltanks
verfügen über ein sehr hohes Gefährdungspotenzial
für unser Trinkwasser. So kann bereits ein einziger Liter
Heizöl ca. 1 Million Liter Trinkwasser kontaminieren
und somit unbrauchbar machen.
Aufgrund des immensen Schadens, den Heizöl durch die
Verunreinigung von Trinkwasser anrichten kann, haftet der
Eigentümer eines Heizöltanks nach dem Wasserhaushaltsgesetz
auch ohne eigenes Verschulden in unbegrenzter Höhe für
entsprechende Schäden.
Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung übernimmt
zum Beispiel Kosten, die für Versuche zur Abwendung von
Gefahren unternommen werden, aber auch sämtliche finanziellen
Aufwendungen für Schäden, die in der Folge des Eindringens
von Heizöl in das Grundwasser entstehen.
Nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf, sollten Sie als Hausbesitzer
nähere Details zu dieser Thematik wünschen.