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„Das Notwendige ist nie zu teuer bezahlt“

Marcus Tullius Cicero (106 - 43 v. Chr.)


Tierhalter-Haftpflicht

Tierliebe ist ein stark ausgeprägter menschlicher Wesenszug. Wir befassen uns in der Regel gerne mit Tieren, pflegen und beschützen sie.
 
Fühlt sich das Tier wohl, kann das eine positive psychologische Wirkung auf den Menschen ausüben.
 
Vor allem Hunde werden wegen ihres emotionalen Verhaltens, ihrer Treue und Beschützerinstinktes von ihren Haltern geschätzt und geliebt.

Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung schützt den Tierhalter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen vor Schadensersatzansprüchen Dritter, die im Rahmen seiner Tierhaltung entstehen mögen.

Anspruchsgrundlage gegen den Tierhalter ist das Bürgerliche Gesetzbuch, das besagt, dass Tierhalter für Schäden, die ihr Tier anrichtet, haftbar gemacht werden können.

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist deshalb vor allem für Halter von größeren Tieren (z. B. Hunde oder Pferde) von Bedeutung, da kleinere Haustiere in der Privathaftpflichtversicherung mit eingeschlossen sind.

Welche Besonderheiten es bei der Risikovorsorge der unterschiedlichen Rassen gibt, teilen wir Ihnen gerne persönlich mit.