Tierhalter-Haftpflicht
Tierliebe
ist ein stark ausgeprägter menschlicher Wesenszug. Wir befassen
uns in der Regel gerne mit Tieren, pflegen und beschützen sie.
Fühlt sich das Tier wohl, kann das eine positive psychologische
Wirkung auf den Menschen ausüben.
Vor allem Hunde werden wegen ihres emotionalen Verhaltens, ihrer
Treue und Beschützerinstinktes von ihren Haltern geschätzt
und geliebt.
Die
Tierhalter-Haftpflichtversicherung schützt den Tierhalter
im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen vor Schadensersatzansprüchen
Dritter, die im Rahmen seiner Tierhaltung entstehen mögen.
Anspruchsgrundlage
gegen den Tierhalter ist das Bürgerliche Gesetzbuch, das
besagt, dass Tierhalter für Schäden, die ihr Tier anrichtet,
haftbar gemacht werden können.
Die
Tierhalterhaftpflichtversicherung ist deshalb vor allem für
Halter von größeren Tieren (z. B. Hunde oder Pferde)
von Bedeutung, da kleinere Haustiere in der Privathaftpflichtversicherung
mit eingeschlossen sind.
Welche
Besonderheiten es bei der Risikovorsorge der unterschiedlichen
Rassen gibt, teilen wir Ihnen gerne persönlich mit.