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„An dünnen unmerkbaren Seilen hängen oft fürchterliche Gewichte“
Johann Christoph Friedrich von Schiller (1759 - 1805)


Privat-Haftpflicht

Die Haftpflichtversicherung ist eine besondere, weil gesetzlich beeinflusste Form der Schadensversicherung.
 
Der Versicherungsnehmer wird vom Haftpflichtversicherer im Rahmen der Versicherungsbedingungen von gesetzlichen Schadensersatzansprüchen Dritter freigestellt, wenn seine Verpflichtung zum Schadensersatz begründet ist.
 
Werden unbegründete Ansprüche gegen den Versicherten geltend gemacht, deckt die Versicherung darüber hinaus die Abwehr dieser Ansprüche.
 
Die Haftpflichtversicherung erfüllt somit auch den sozialen Zweck, dem häufig schuldlos Geschädigten eine angemessene Entschädigung seines berechtigten Anspruches zu sichern.
 
Lediglich etwa zwei Drittel der relevanten Personengruppe in Deutschland schützen sich mit einer privaten Haftpflichtversicherung.
 
Vielleicht fragen Sie sich was geschieht, wenn eine Person zum Ersatz eines Schadens verpflichtet wird, jedoch weder eine Privathaftpflichtversicherung besitzt, noch über die nötigen finanziellen Mittel verfügt.
 
Die umfassende Absicherung existenzbedrohender Folgen von Haftungsrisiken, die Ihre individuelle Lebenssituation und Tätigkeit betreffen, würden wir Ihnen gerne persönlich erläutern.