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An
dünnen unmerkbaren Seilen hängen oft fürchterliche
Gewichte
Johann Christoph Friedrich von Schiller
(1759 - 1805)
Privat-Haftpflicht
Die
Haftpflichtversicherung ist eine besondere, weil gesetzlich beeinflusste
Form der Schadensversicherung.
Der Versicherungsnehmer wird vom Haftpflichtversicherer im Rahmen
der Versicherungsbedingungen von gesetzlichen Schadensersatzansprüchen
Dritter freigestellt, wenn seine Verpflichtung zum Schadensersatz
begründet ist.
Werden unbegründete Ansprüche gegen den Versicherten geltend
gemacht, deckt die Versicherung darüber hinaus die Abwehr dieser
Ansprüche.
Die Haftpflichtversicherung erfüllt somit auch den sozialen
Zweck, dem häufig schuldlos Geschädigten eine angemessene
Entschädigung seines berechtigten Anspruches zu sichern.
Lediglich etwa zwei Drittel der relevanten Personengruppe in Deutschland
schützen sich mit einer privaten Haftpflichtversicherung.
Vielleicht fragen Sie sich was geschieht, wenn eine Person zum Ersatz
eines Schadens verpflichtet wird, jedoch weder eine Privathaftpflichtversicherung
besitzt, noch über die nötigen finanziellen Mittel verfügt.
Die umfassende Absicherung existenzbedrohender Folgen von Haftungsrisiken,
die Ihre individuelle Lebenssituation und Tätigkeit betreffen,
würden wir Ihnen gerne persönlich erläutern.
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