Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeit
bezeichnet eine - in der Regel durch medizinische Einschätzung
bestätigte - dauernde Beeinträchtigung der Berufsausübung
durch Krankheit, Unfall oder Invalidität.
Mit der Rentenreform im Jahr 2000 wurde für alle Berufstätigen,
die am 01.01.2001 das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet oder
bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Erwerbsunfähigkeit angemeldet
hatten, die staatliche Berufsunfähigkeitsrente ausgesetzt.
Zur
privaten Absicherung der Berufsunfähigkeit, die Erwerbsunfähigkeit
grundsätzlich einschließt, existiert kaum eine Alternative
zur Bewahrung des gewohnten Lebensstandards.
Die private Absicherung gegen Berufsunfähigkeit bietet
bedeutende Vorteile gegenüber der staatlichen Rentenregelung.
Bei entsprechender Vereinbarung wird man zum Beispiel nicht
auf einen anderen Beruf verwiesen und erhält so die vertraglich
zugesicherte Rentenleistung, wenn man seinen Beruf nicht mehr
ausüben kann.
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die verschiedenen Methoden der Absicherung der Berufsunfähigkeit
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Rechtslage.