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Man ist am ehesten in Gefahr überfahren zu werden,
wenn man gerade einem Wagen ausgewichen ist
Friedrich Nietzsche (1844 - 1900)
Haftpflicht / Kasko
Für
die Zulassung von Fahrzeugen im Straßenverkehr setzt der
Gesetzgeber den Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung
voraus.
Diese Haftpflichtversicherung deckt bei Verschulden die Ansprüche
der Unfallbeteiligten, also die der geschädigten Dritten
und der mitfahrenden Insassen im eigenen Fahrzeug - nicht jedoch
eigene - ab.
Die Kaskoversicherung, die sich in Voll- und Teilkasko gliedert,
ist eine Fahrzeugversicherung für Schäden die am eigenen
Fahrzeug entstehen.
Die Teilkasko gibt Deckung für folgende Risiken: Brand,
Explosion, Diebstahl, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung,
Zusammenstoß mit Haarwild und Glasschäden.
Die Vollkasko komplettiert den Risikoschutz der Teilkasko um
den Bereich Schäden, die durch einen selbst verursachten
Unfall am eigenen Fahrzeug entstehen. Mut- oder böswillige
Handlungen an Ihrem Fahrzeug durch Dritte sind dabei eingeschlossen.
Eine Vielzahl von Versicherern bietet Deckung auf der Basis
unterschiedlicher Risikomerkmale an.
Wir analysieren sämtliche Leistungsunterschiede und erarbeiten
für Ihr Fahrzeug eine optimale Lösung.
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