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                  Man ist am ehesten in Gefahr überfahren zu werden, 
                   
                  wenn man gerade einem Wagen ausgewichen ist 
                  Friedrich Nietzsche (1844 - 1900) 
				   
                 
                 
				   Haftpflicht / Kasko 
  
				  Für 
                  die Zulassung von Fahrzeugen im Straßenverkehr setzt der 
                  Gesetzgeber den Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung 
                  voraus. 
                    
                  Diese Haftpflichtversicherung deckt bei Verschulden die Ansprüche 
                  der Unfallbeteiligten, also die der geschädigten Dritten 
                  und der mitfahrenden Insassen im eigenen Fahrzeug - nicht jedoch 
                  eigene - ab. 
                    
                  Die Kaskoversicherung, die sich in Voll- und Teilkasko gliedert, 
                  ist eine Fahrzeugversicherung für Schäden die am eigenen 
                  Fahrzeug entstehen. 
                    
                  Die Teilkasko gibt Deckung für folgende Risiken: Brand, 
                  Explosion, Diebstahl, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, 
                  Zusammenstoß mit Haarwild und Glasschäden. 
                    
                  Die Vollkasko komplettiert den Risikoschutz der Teilkasko um 
                  den Bereich Schäden, die durch einen selbst verursachten 
                  Unfall am eigenen Fahrzeug entstehen. Mut- oder böswillige 
                  Handlungen an Ihrem Fahrzeug durch Dritte sind dabei eingeschlossen. 
                    
                  Eine Vielzahl von Versicherern bietet Deckung auf der Basis 
                  unterschiedlicher Risikomerkmale an.  
                    
                  Wir analysieren sämtliche Leistungsunterschiede und erarbeiten 
                  für Ihr Fahrzeug eine optimale Lösung. 
                  
                  
                   
                 
               
             
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