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„Man ist am ehesten in Gefahr überfahren zu werden,
wenn man gerade einem Wagen ausgewichen ist“

Friedrich Nietzsche (1844 - 1900)


Haftpflicht / Kasko

Für die Zulassung von Fahrzeugen im Straßenverkehr setzt der Gesetzgeber den Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung voraus.
 
Diese Haftpflichtversicherung deckt bei Verschulden die Ansprüche der Unfallbeteiligten, also die der geschädigten Dritten und der mitfahrenden Insassen im eigenen Fahrzeug - nicht jedoch eigene - ab.
 
Die Kaskoversicherung, die sich in Voll- und Teilkasko gliedert, ist eine Fahrzeugversicherung für Schäden die am eigenen Fahrzeug entstehen.
 
Die Teilkasko gibt Deckung für folgende Risiken: Brand, Explosion, Diebstahl, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild und Glasschäden.
 
Die Vollkasko komplettiert den Risikoschutz der Teilkasko um den Bereich Schäden, die durch einen selbst verursachten Unfall am eigenen Fahrzeug entstehen. Mut- oder böswillige Handlungen an Ihrem Fahrzeug durch Dritte sind dabei eingeschlossen.
 
Eine Vielzahl von Versicherern bietet Deckung auf der Basis unterschiedlicher Risikomerkmale an.
 
Wir analysieren sämtliche Leistungsunterschiede und erarbeiten für Ihr Fahrzeug eine optimale Lösung.