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„Die Menschen können nicht sagen, wie sich eine Sache zugetragen,
sondern nur, wie sie meinen, das sie sich zugetragen hätte“

Georg Christoph Lichtenberg (1742 - 1799)


Verkehrs-Recht

Selbst besonnene, defensiv fahrende Verkehrsteilnehmer können plötzlich und völlig unerwartet in einen Verkehrsunfall verwickelt werden.
 
Wenn sich aus einem kleinen Unfall ein großer Rechtsstreit entwickelt, beispielsweise weil die Schuldfrage nicht eindeutig zu klären ist, sind bei weitem nicht alle Kosten über die Kfz-Haftpflicht abgesichert.
 
Der Verkehrsrechtsschutz vertritt in diesem Fall die Ansprüche und Interessen des Versicherungsnehmers und übernimmt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme die Anwaltsgebühren des Rechtsanwaltes, Zeugengelder und Sachverständigenhonorare, Gerichtskosten und die Kosten des Gegners, soweit diese der Versicherte zu übernehmen hat.
 
Ein Verkehrs-Rechtsschutz erstreckt sich in der Regel auf Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, Verteidigung in Bußgeld- und Strafverfahren, Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus schuldrechtlichen Verträgen, Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Steuer- und Abgabenangelegenheiten und in Verfahren vor Verwaltungsbehörden und -gerichten.
 
Aufgrund der Leistungsvielfalt empfehlen wir grundsätzlich den Rat unserer Fachberater einzuholen.