|
|
Die Menschen können
nicht sagen, wie sich eine Sache zugetragen,
sondern nur, wie sie meinen, das sie sich zugetragen hätte
Georg Christoph Lichtenberg (1742
- 1799)
Verkehrs-Recht
Selbst
besonnene, defensiv fahrende Verkehrsteilnehmer können
plötzlich und völlig unerwartet in einen Verkehrsunfall
verwickelt werden.
Wenn sich aus einem kleinen Unfall ein großer Rechtsstreit
entwickelt, beispielsweise weil die Schuldfrage nicht eindeutig
zu klären ist, sind bei weitem nicht alle Kosten über
die Kfz-Haftpflicht abgesichert.
Der Verkehrsrechtsschutz vertritt in diesem Fall die Ansprüche
und Interessen des Versicherungsnehmers und übernimmt bis
zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme die Anwaltsgebühren
des Rechtsanwaltes, Zeugengelder und Sachverständigenhonorare,
Gerichtskosten und die Kosten des Gegners, soweit diese der
Versicherte zu übernehmen hat.
Ein Verkehrs-Rechtsschutz erstreckt sich in der Regel auf Geltendmachung
von Schadenersatzansprüchen, Verteidigung in Bußgeld-
und Strafverfahren, Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen
aus schuldrechtlichen Verträgen, Wahrnehmung rechtlicher
Interessen in Steuer- und Abgabenangelegenheiten und in Verfahren
vor Verwaltungsbehörden und -gerichten.
Aufgrund der Leistungsvielfalt empfehlen wir grundsätzlich
den Rat unserer Fachberater einzuholen.
|
|
|