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„Wir sollten das, was wir besitzen, bisweilen so anzusehen uns bemühen, wie es uns vorschweben würde, nachdem wir es verloren hätten“

Arthur Schopenhauer (1788 - 1860)


Unfall

Der Begriff Unfall bezeichnet ein ungewolltes Ereignis, ausgelöst durch menschliches oder technisches Versagen, nicht selten mit schwerwiegenden Folgen.

Im juristischen Kontext liegt ein Unfall dann vor, wenn ein plötzlich von außen unfreiwillig auf ein Lebewesen oder einen Gegenstand einwirkendes Ereignis einen Schaden an Leben, Leib oder einer Sache hervorruft.

In der Unfallversicherung wird die oben angegebene Definition von ‚Unfall‘ erweitert:“...und eine dauerhafte Gesundheitsschädigung bzw. Invalidität zur Folge hat.“ In der Bundesrepublik Deutschland ereignen sich in jedem Jahr leider mehrere Millionen Unfälle.
 
In solch tragischen Situationen bietet die gesetzliche Renten- und Unfallversicherung lediglich einen sehr eingeschränkten Leistungsumfang. So ersetzt die Gesetzliche Rentenversicherung bei Eintritt voller Erwerbsminderung durchschnittlich lediglich ca. ein Drittel des Bruttoeinkommens.
 
Die Gesetzliche Unfallversicherung leistet in der Regel nur dann eine Unfallrente, wenn der Unfall einen signifikanten Invaliditätsgrad zur Folge hat und in Ausübung der beruflichen Tätigkeit geschehen ist. Drei Viertel aller Unfälle ereignen sich jedoch außerhalb der Arbeitszeit.
 
Unfälle verursachen nicht selten eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit und können weitreichende Auswirkungen auf Ihre finanzielle Situation und die Versorgung der Familie haben.

Gerne zeigen wir Ihnen sinnvolle Lösungswege auf und beraten Sie vorausschauend zu dieser Absicherung.