Wir sollten das, was wir besitzen, bisweilen so anzusehen
uns bemühen, wie es uns vorschweben würde, nachdem
wir es verloren hätten
Arthur Schopenhauer (1788 - 1860)
Unfall
Der
Begriff Unfall bezeichnet ein ungewolltes Ereignis, ausgelöst
durch menschliches oder technisches Versagen, nicht selten mit
schwerwiegenden Folgen.
Im
juristischen Kontext liegt ein Unfall dann vor, wenn ein plötzlich
von außen unfreiwillig auf ein Lebewesen oder einen
Gegenstand einwirkendes Ereignis einen Schaden an Leben, Leib
oder einer Sache hervorruft.
In
der Unfallversicherung wird die oben angegebene Definition
von Unfall erweitert:...und eine dauerhafte
Gesundheitsschädigung bzw. Invalidität zur Folge
hat. In der Bundesrepublik Deutschland ereignen sich
in jedem Jahr leider mehrere Millionen Unfälle.
In solch tragischen Situationen bietet die gesetzliche Renten-
und Unfallversicherung lediglich einen sehr eingeschränkten
Leistungsumfang. So ersetzt die Gesetzliche Rentenversicherung
bei Eintritt voller Erwerbsminderung durchschnittlich lediglich
ca. ein Drittel des Bruttoeinkommens.
Die Gesetzliche Unfallversicherung leistet in der Regel nur
dann eine Unfallrente, wenn der Unfall einen signifikanten
Invaliditätsgrad zur Folge hat und in Ausübung der
beruflichen Tätigkeit geschehen ist. Drei Viertel aller
Unfälle ereignen sich jedoch außerhalb der Arbeitszeit.
Unfälle verursachen nicht selten eine dauerhafte Beeinträchtigung
der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit
und können weitreichende Auswirkungen auf Ihre finanzielle
Situation und die Versorgung der Familie haben.
Gerne
zeigen wir Ihnen sinnvolle Lösungswege auf und beraten
Sie vorausschauend zu dieser Absicherung.