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Das
Recht ist der Inbegriff der Bedingungen, unter denen die Willkür
des einen
mit der Willkür des anderen nach einem allgemeinen Gesetz
der Freiheit in Einklang gebracht werden kann
Immanuel Kant (1724 - 1804)
Rechtsschutz
Rechtsschutz
bezeichnet das Recht, vor unabhängigen Gerichten die Entscheidung
über eine Sachlage zu bekommen bzw. seinen Anspruch geltend
zu machen.
Ob Sie die Rechtmäßigkeit einer Kündigung Ihres
Arbeitgebers in Frage stellen, Nachbesserung handwerklich mangelhaft
ausgeführter Arbeit verlangen, sich als Mieter mit Ihrem Vermieter
bzw. umgekehrt über die Höhe der Nebenkostenabrechnung
uneinig sind oder in einen Verkehrsunfall verwickelt werden - wenn
Sie Ihr Recht durchsetzen wollen, kann die anwaltliche Beratung
oder schließlich der Gang vor Gericht unausweichlich werden.
Analog dem Prinzip anderer Versicherungssparten gibt es auch beim
Rechtsschutz Leistungsbausteine, beispielsweise Privat-, Beruf-,
Verkehrs-, Miet- und Eigentumsrechtsschutz, aus welchen Sie je nach
Lebenssituation wählen können. Für ältere Personen,
die sich im Ruhestand befinden, kann z. B. die Abwahl des Leistungsbereiches
Berufsrechtsschutz sinnvoll sein.
Abhängig von Streitwert, Verfahrensart und Verfahrensdauer
können dabei Prozess- und Anwaltskosten sowie damit verbundene
Kosten, wie Sachverständigengutachten u. ä. in beträchtlicher
Höhe anfallen.
Gerne versorgen wir Sie mit umfassenden Informationen über
den Schutz, den Sie ganz persönlich benötigen.
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