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„Das Recht ist der Inbegriff der Bedingungen, unter denen die Willkür des einen
mit der Willkür des anderen nach einem allgemeinen Gesetz
der Freiheit in Einklang gebracht werden kann“

Immanuel Kant (1724 - 1804)


Rechtsschutz

Rechtsschutz bezeichnet das Recht, vor unabhängigen Gerichten die Entscheidung über eine Sachlage zu bekommen bzw. seinen Anspruch geltend zu machen.
 
Ob Sie die Rechtmäßigkeit einer Kündigung Ihres Arbeitgebers in Frage stellen, Nachbesserung handwerklich mangelhaft ausgeführter Arbeit verlangen, sich als Mieter mit Ihrem Vermieter bzw. umgekehrt über die Höhe der Nebenkostenabrechnung uneinig sind oder in einen Verkehrsunfall verwickelt werden - wenn Sie Ihr Recht durchsetzen wollen, kann die anwaltliche Beratung oder schließlich der Gang vor Gericht unausweichlich werden.
 
Analog dem Prinzip anderer Versicherungssparten gibt es auch beim Rechtsschutz Leistungsbausteine, beispielsweise Privat-, Beruf-, Verkehrs-, Miet- und Eigentumsrechtsschutz, aus welchen Sie je nach Lebenssituation wählen können. Für ältere Personen, die sich im Ruhestand befinden, kann z. B. die Abwahl des Leistungsbereiches Berufsrechtsschutz sinnvoll sein.
 
Abhängig von Streitwert, Verfahrensart und Verfahrensdauer können dabei Prozess- und Anwaltskosten sowie damit verbundene Kosten, wie Sachverständigengutachten u. ä. in beträchtlicher Höhe anfallen.
 
Gerne versorgen wir Sie mit umfassenden Informationen über den Schutz, den Sie ganz persönlich benötigen.