Leben ist aussuchen. Und man
suche sich das aus, was einem erreichbar und adäquat ist,
und an allen anderen Dingen gehe man vorüber
Kurt Tucholsky (1890 - 1935)
Rürup-Rente
Gemeinsam
mit dem Alterseinkünftegesetz und dem Übergang zur
nachgelagerten Besteuerung wurde die Rente nach dem Modell
Rürup als weitere Form staatlich geförderter Altersvorsorge
eingeführt.
Im Unterschied zur klassischen privaten Rentenversicherung
und zur Rente nach Riester kann allerdings kein Kapitalwahlrecht
ausgeübt werden.
Die Beiträge zum Aufbau einer Rente nach Rürup -
beispielsweise in den Varianten einer konventionellen privaten
Rentenversicherung, einer fondsgebundenen Rentenversicherung
oder einer Anlageform nach britischem Modell - sind steuerlich
im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge und exakt
beschriebener Voraussetzungen als Sonderausgaben abziehbar.
Angestellten, deren Einkommen deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze
der gesetzlichen Rentenversicherung liegt oder Selbstständigen
mit hoher Steuerbelastung, bietet die Rente nach Rürup
eine angemessene Möglichkeit den Bedarf nach steuerbegünstigter
Altersvorsorge zu decken.
Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch
über weitere Details.