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„Leben ist aussuchen. Und man suche sich das aus, was einem erreichbar und adäquat ist, und an allen anderen Dingen gehe man vorüber“
Kurt Tucholsky (1890 - 1935)


Rürup-Rente

Gemeinsam mit dem Alterseinkünftegesetz und dem Übergang zur nachgelagerten Besteuerung wurde die Rente nach dem Modell Rürup als weitere Form staatlich geförderter Altersvorsorge eingeführt.
 
Im Unterschied zur klassischen privaten Rentenversicherung und zur Rente nach Riester kann allerdings kein Kapitalwahlrecht ausgeübt werden.
 
Die Beiträge zum Aufbau einer Rente nach Rürup - beispielsweise in den Varianten einer konventionellen privaten Rentenversicherung, einer fondsgebundenen Rentenversicherung oder einer Anlageform nach britischem Modell - sind steuerlich im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge und exakt beschriebener Voraussetzungen als Sonderausgaben abziehbar.
 
Angestellten, deren Einkommen deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung liegt oder Selbstständigen mit hoher Steuerbelastung, bietet die Rente nach Rürup eine angemessene Möglichkeit den Bedarf nach steuerbegünstigter Altersvorsorge zu decken.
 
Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch über weitere Details.