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„Jedes Werden in der Natur, im Menschen, in der Liebe,
muss abwarten, geduldig sein, bis seine Zeit zum Blühen kommt“
Dietrich Bonhoeffer (1906 - 1945)


Riester-Rente

Das neue Altersvermögensgesetz fördert nach dem Modell Riester durch direkten Zuschuss und/ oder Steuerentlastung Personen, die einen Teil ihres Bruttoeinkommens in eine private Altersvorsorge investieren.
 
Für den förderfähigen Personenkreis besteht keine Einkommensgrenze, obwohl die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung Voraussetzung ist.

Bei der steuerlichen Zusammenveranlagung von Ehegatten steht die Grundzulage jedoch jedem Ehepartner zu - vorausgesetzt, beide erwerben einen eigenständigen Altersversorgungsanspruch.

Welche Förderung aus Altersvorsorge - Produkten nach Riester möglich ist, hängt von Einkommen, Familienstand und davon ab, ob ein Anspruch auf Kindergeld besteht.
 
Welche Möglichkeiten Ihnen diese Form der Vorsorge bietet, können wir gerne gemeinsam besprechen.