Jedes Werden in der Natur, im Menschen, in der Liebe,
muss
abwarten, geduldig sein, bis seine Zeit zum Blühen kommt
Dietrich Bonhoeffer (1906 - 1945)
Riester-Rente
Das
neue Altersvermögensgesetz fördert nach dem Modell
Riester durch direkten Zuschuss und/ oder Steuerentlastung Personen,
die einen Teil ihres Bruttoeinkommens in eine private Altersvorsorge
investieren.
Für den förderfähigen Personenkreis besteht keine
Einkommensgrenze, obwohl die Mitgliedschaft in der gesetzlichen
Rentenversicherung Voraussetzung ist.
Bei
der steuerlichen Zusammenveranlagung von Ehegatten steht die
Grundzulage jedoch jedem Ehepartner zu - vorausgesetzt, beide
erwerben einen eigenständigen Altersversorgungsanspruch.
Welche
Förderung aus Altersvorsorge - Produkten nach Riester
möglich ist, hängt von Einkommen, Familienstand
und davon ab, ob ein Anspruch auf Kindergeld besteht.
Welche Möglichkeiten Ihnen diese Form der Vorsorge bietet,
können wir gerne gemeinsam besprechen.