Manager-Schutz
Organe juristischer Personen in herausragenden
Positionen, z. B. Unternehmensleiter, Entscheidungsträger in führender
Funktion, Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte, Verwaltungsräte, Beiräte
usw. wird kraft Gesetz und Rechtsprechung ein sehr hohes Maß an Verantwortung
übertragen.
Zivilrechtlich besteht z. B. bei einer zum Schadenersatz
verpflichtenden unerlaubten Handlung oder Vertragsverletzung neben der Haftung
der juristischen Person als solcher, eine persönliche und unbeschränkte Haftung
im Rahmen eigenen Privatvermögens. Eine Ressortaufteilung unter
Vorstandsmitgliedern bewirkt keine Haftungsfreistellung und befreit nicht von
einer gesamtschuldnerischen Haftung.
Eine Directors und Officers / D&O Versicherung
fördert insbesondere den Mut zu unternehmerischen Entscheidungen. Diese stellt
qualifizierten, juristischen Beistand flankierend zur Seite und schützt zudem
persönliches Vermögen.
Die Fragestellung, ob für Haftungsfälle Deckung besteht,
die in der Versicherungszeit aufgedeckt werden, aber bereits vor Abschluss der
Versicherung verursacht wurden (Rückwärtsdeckung) oder erst nach Ablauf des
Versicherungsvertrages aufgedeckt werden (Nachhaftungsdeckung) stellt eine von
weiteren wichtigen Bestandteilen der Analyse dar.
Durch die Kombination ausgewählter Instrumente, wie z. B.
D&O-, erweiterte Straf-,
Anstellungsvertrags- und Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung,
verschaffen wir Ihnen wirkungsvolle Deckung für Ihre spezielle Situation und
schützen Sie und Ihr Unternehmen vor finanziellen Konsequenzen.
Wir würden uns freuen, wenn Sie unserem Hause Analyse und
Beratung anvertrauen.
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