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„Neue Herausforderungen erfordern neue Wege“
Gottfried Niebaum (1841 - 1902)


Manager-Schutz

Organe juristischer Personen in herausragenden Positionen, z. B. Unternehmensleiter, Entscheidungsträger in führender Funktion, Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte, Verwaltungsräte, Beiräte usw. wird kraft Gesetz und Rechtsprechung ein sehr hohes Maß an Verantwortung übertragen.

Zivilrechtlich besteht z. B. bei einer zum Schadenersatz verpflichtenden unerlaubten Handlung oder Vertragsverletzung neben der Haftung der juristischen Person als solcher, eine persönliche und unbeschränkte Haftung im Rahmen eigenen Privatvermögens. Eine Ressortaufteilung unter Vorstandsmitgliedern bewirkt keine Haftungsfreistellung und befreit nicht von einer gesamtschuldnerischen Haftung.

Eine Directors und Officers / D&O Versicherung fördert insbesondere den Mut zu unternehmerischen Entscheidungen. Diese stellt qualifizierten, juristischen Beistand flankierend zur Seite und schützt zudem persönliches Vermögen.

Die Fragestellung, ob für Haftungsfälle Deckung besteht, die in der Versicherungszeit aufgedeckt werden, aber bereits vor Abschluss der Versicherung verursacht wurden (Rückwärtsdeckung) oder erst nach Ablauf des Versicherungsvertrages aufgedeckt werden (Nachhaftungsdeckung) stellt eine von weiteren wichtigen Bestandteilen der Analyse dar. 

Durch die Kombination ausgewählter Instrumente, wie z. B. D&O-, erweiterte Straf-,  Anstellungsvertrags- und Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung, verschaffen wir Ihnen wirkungsvolle Deckung für Ihre spezielle Situation und schützen Sie und Ihr Unternehmen vor finanziellen Konsequenzen.

Wir würden uns freuen, wenn Sie unserem Hause Analyse und Beratung anvertrauen.

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