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„Das Kunststück ist nicht, dass man mit dem Kopf durch die Wand rennt,
sondern dass man mit den Augen die Tür findet“

Georg von Siemens (1839 - 1901)


Betriebliche Altersvorsorge


Bei der betrieblichen Altersversorgung handelt der Arbeitgeber als Treuhänder für seine Mitarbeiter, indem er Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität oder Tod zusagt.

Basis betrieblicher Altersvorsorge bildet das Betriebsrentengesetz (BetrAVG), welches insbesondere den Anspruch auf Entgeltumwandlung, den Schutz bei Insolvenz und Unverfallbarkeitsfristen festschreibt.

Mit der Einführung des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) hat der Gesetzgeber den Übergang zur nachgelagerten Besteuerungen von Alterseinkünften, mit dem Ziel zunehmender steuerlicher Entlastung bis hin zur Freistellung von Altersvorsorgeaufwendungen eingeführt.

Bei der Gestaltung betrieblicher Altersversorgung stehen steuerliche sowie handelsrechtliche Gesichtspunkte, arbeitsrechtliche Vorgaben, personalpolitische Zielsetzung und der Wunsch der Bindung von Arbeitnehmern an das Unternehmen im Fokus. Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung stellen bewährte Durchführungswege dar.

Steuerersparnis und die Senkung von Sozialversicherungsbeiträgen gepaart mit den Aufbau von Versorgungskapital bilden den Kern der betrieblichen Altersvorsorge (bAV).

Gerne informieren wir Sie über sämtliche Details aller Durchführungswege, wie z. B. der Unverfallbarkeit, der Insolvenzsicherung von Mitarbeiteransprüchen, den Finanzierungsformen und der steuerlichen Förderung. Wir stellen Ihnen auf Ihr Unternehmen zugeschnittene individuelle Versorgungskonzepte vor und zeigen Ihnen darüber hinaus Lösungswege zur Versorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) von Kapitalgesellschaften auf.

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