Betriebliche Altersvorsorge
Bei der betrieblichen Altersversorgung handelt der
Arbeitgeber als Treuhänder für seine Mitarbeiter, indem er
Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität oder Tod zusagt.
Basis betrieblicher Altersvorsorge bildet das
Betriebsrentengesetz (BetrAVG), welches insbesondere den Anspruch auf
Entgeltumwandlung, den Schutz bei Insolvenz und Unverfallbarkeitsfristen
festschreibt.
Mit der Einführung des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG)
hat der Gesetzgeber den Übergang zur nachgelagerten Besteuerungen von
Alterseinkünften, mit dem Ziel zunehmender steuerlicher Entlastung bis hin zur
Freistellung von Altersvorsorgeaufwendungen eingeführt.
Bei der Gestaltung betrieblicher Altersversorgung stehen
steuerliche sowie handelsrechtliche Gesichtspunkte, arbeitsrechtliche Vorgaben,
personalpolitische Zielsetzung und der Wunsch der Bindung von Arbeitnehmern an
das Unternehmen im Fokus. Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse,
Pensionsfonds und Direktversicherung stellen bewährte Durchführungswege dar.
Steuerersparnis und die Senkung von
Sozialversicherungsbeiträgen gepaart mit den Aufbau von Versorgungskapital
bilden den Kern der betrieblichen Altersvorsorge (bAV).
Gerne informieren wir Sie über sämtliche Details aller
Durchführungswege, wie z. B. der Unverfallbarkeit, der Insolvenzsicherung von
Mitarbeiteransprüchen, den Finanzierungsformen und der steuerlichen Förderung.
Wir stellen Ihnen auf Ihr Unternehmen zugeschnittene individuelle
Versorgungskonzepte vor und zeigen Ihnen darüber hinaus Lösungswege zur
Versorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) von Kapitalgesellschaften
auf.
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