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„Ohne Sicherheit ist keine Freiheit“
Friedrich Wilhelm Freiherr von Humboldt (1767 - 1835)


Rechtsschutz

Unberührt davon, ob Sie eine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit ausüben, lässt sich sowohl Ihr persönliches unternehmerisches Risiko als auch das Ihres Unternehmens durch das Deckungskonzept einer Firmenrechtsschutz-Versicherung strategisch begrenzen.

Firmen-Rechtsschutz wird für Ihre Unternehmung, für Sie als Geschäftsführer / Inhaber inkl. die von Ihnen beschäftigen Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für tatsächliche oder behauptete Verstöße gegen Rechtspflichten der im Versicherungsschein definierten Leistungsarten zugesichert.

Vor dem Hintergrund sich ständig verschärfender bzw. neu geschaffener Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten, beispielsweise im Umwelt-, gewerblichen, sozial- oder ordnungsrechtlichen Bereich oder der Abwehr ungerechtfertigter Vermögensschaden-Haftpflichtansprüche, behördlicher Auflagen im Rahmen des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes usw. haben Versicherer umfangreiche Konzepte zur Abdeckung des Kostenrisikos von Rechtsstreitigkeiten (z.  B. Anwalts- und Gerichtskosten) entwickelt.

Wir arbeiten vorzugsweise mit ausgewählten Versicherern zusammen, die zudem vorbeugende Rechtsberatung einräumen sowie weitere sinnvolle Schutzmechanismen und Zusatzleistungen anbieten.

Gerne berät Sie unser Haus zielführend, sollten Sie weitere Details zu Rechtsschutzgebieten, wie z. B. Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Disziplinar-, Standesrecht-, Vermögensschaden-, Anstellungsvertrags-, Produktsicherheits- , Beratungsrechtschutz usw. wünschen.

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