Rechtsschutz
Unberührt davon, ob Sie eine
gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit ausüben,
lässt sich sowohl Ihr persönliches unternehmerisches Risiko als auch das Ihres
Unternehmens durch das Deckungskonzept einer Firmenrechtsschutz-Versicherung
strategisch begrenzen.
Firmen-Rechtsschutz wird für
Ihre Unternehmung, für Sie als Geschäftsführer / Inhaber inkl. die von Ihnen
beschäftigen Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für tatsächliche
oder behauptete Verstöße gegen Rechtspflichten der im Versicherungsschein
definierten Leistungsarten zugesichert.
Vor dem Hintergrund sich
ständig verschärfender bzw. neu geschaffener Straftatbestände und
Ordnungswidrigkeiten, beispielsweise im Umwelt-, gewerblichen, sozial- oder
ordnungsrechtlichen Bereich oder der Abwehr ungerechtfertigter
Vermögensschaden-Haftpflichtansprüche, behördlicher Auflagen im Rahmen des Geräte-
und Produktsicherheitsgesetzes usw. haben Versicherer umfangreiche Konzepte zur
Abdeckung des Kostenrisikos von Rechtsstreitigkeiten (z. B. Anwalts- und Gerichtskosten) entwickelt.
Wir arbeiten vorzugsweise mit
ausgewählten Versicherern zusammen, die zudem vorbeugende Rechtsberatung
einräumen sowie weitere sinnvolle Schutzmechanismen und Zusatzleistungen
anbieten.
Gerne berät Sie unser Haus
zielführend, sollten Sie weitere Details zu Rechtsschutzgebieten, wie z. B.
Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Disziplinar-, Standesrecht-, Vermögensschaden-,
Anstellungsvertrags-, Produktsicherheits- , Beratungsrechtschutz usw. wünschen.
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